Die traditionelle Bestattungsform war lange Zeit die ERDBESTATTUNG. Für Erdbestattungen stehen auf den verschiedenen Friedhöfen unterschiedliche Grabstellen zur Verfügung.
Diese kostengünstigen Stellen können nicht individuell ausgewählt werden und laufen in Berlin und Brandenburg nach 20 Jahren automatisch ab.
Auf Erdreihengrabstellen können keine zusätzlichen Urnen beigesetzt werden.

Sog. Wahlstellen können individuell ausgesucht und verlängert werden.
Hierfür empfiehlt sich ein Besuch auf dem Friedhof zur Vorauswahl, bevor mit dem jeweiligen Friedhofsverwalter Kontakt aufgenommen wird.
Die entsprechende Friedhofsordnung sowie die jeweiligen Grabmalsbestimmungen können vorher eingesehen werden.

Die wenigsten Friedhöfe verfügen über Felder zur anonymen Erdbestattung. Oftmals werden solche als "Rasenstellen" angeboten, wo kleinste Denkmäler gesetzt und eingeschränkt bepflanzt werden darf. Jedoch wird für 20 Jahre das Rasen-Säen und Mähen berechnet, so dass in Berlin und Brandenburg auf Städtischen Friedhöfen im Mittel die Summe von 1750,00 EUR für diesen Stellenerwerb berechnet wird.

Erbbegräbnisstellen sind immer Wahlstellen und verfügen über mindestens drei Stellen zur Erdbestattung.
Historische Erbbegräbnisanlagen verfügen meist über Denkmäler, die den aktuellen Denkmalsbestimmungen und Restaurierungsaufgaben unterliegen. Diese können jedoch nach Ablauf der Liegefrist und Freigabe durch noch vorhandene Angehörige käuflich erworben werden.


Der Verstorbene wird in einen Sarg eingebettet, der im Anschluss an die Trauerfeier zur "Senke" kommt.
Auf der entsprechenden Stelle ist eine Gruft ausgehoben worden, die durch ein sogenanntes "Rüstzeug" gesichert ist. Vier bis acht Sargträger versenken den Sarg dann.

Vielfach wird die Frage gestellt, ob Angehörige oder Freunde den Sarg auch selber tragen bzw. absenken können. Grundsätzlich ist dies trotz schwieriger versicherungstechnischer Auflagen möglich. Jedoch ist das Absenken des Sarges durch Freunde und Angehörige nicht anzuraten. Hierfür ist einige Erfahrung von Nöten, und es ist nicht ganz ungefährlich. Um Trauernde vor Unfällen zu schützen, ist lediglich das Mittragen des Sarges anzuraten.
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